Die Umweltprämie für Ihr E-Auto

THG-Quoten Service

THG-Quoten Service

Sichern Sie sich Ihre Prämie!

 

HalterInnen von E-Autos leisten einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Jetzt können sie mit der THG-Quote zusätzlich profitieren!

 

Um ihre klimapolitischen Ziele im Bereich der Mobilität zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf diverse Maßnahmen, zum Beispiel die CO2-Abgabe auf fossile Kraftstoffe oder die Förderung von Elektroautos. Seit 1. Januar 2022 haben BesitzerInnen von E-Autos im Rahmen des neuen Förderinstruments "Treibhausgasminderungsquote" (THG-Quote) die Möglichkeit, ihre CO2-Einsparungen zu zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen.

 

Wir unterstützen die Verkehrswende und bieten unseren Kunden in Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung und dem Partner THG-Quoten GmbH eine einfache Vermittlung der Treibhausgasminderungsquote an. Die THG-Quoten GmbH übernimmt für Sie die Abwicklung der THG-Quote für Elektroautos, reicht nach Ihrer Registrierung Ihren Fahrzeugschein beim Umweltbundesamt ein, lässt Ihre pauschalierten CO2-Einsparungen zertifizieren und setzt danach die Quote für die Umverteilung im Verkehrssektor gegenüber Mineralölkonzernen ein. Nach Erhalt der Bescheinigung des Umweltbundesamts wird Ihnen die THG-Prämie ausgezahlt.

 

Bitte beachten: Die Antragsfrist für 2023 ist verstrichen. Anträge für das Quotenjahr 2024 sind in Kürze möglich.

 

Möchten Sie sich Ihre Prämie sichern?

 

Wenn Sie Halter eines rein elektrischen E-Fahrzeugs sind (auch finanziert oder geleast), dann registrieren Sie Ihr Elektroauto einfach online, folgen Sie den Anweisungen und laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch. Anträge für das Quotenjahr 2024 sind in Kürze möglich.

 

Sie besitzen öffentliche Ladestationen?

 

Wenn Sie über öffentliche Ladestationen verfügen, nutzen Sie bitte unser Registrierungsformular:

 

Zum Formular

Ihnen fehlt das passende E-Auto zur Prämie?

 

Sie sind auf der Suche nach einem passenden E-Auto?
Wir bieten Sparkassen die besten Konditionen für eine Vielzahl von Marken!

 

Kontaktieren Sie uns unter:

 

mobility@s-einkauf.org

Ihre Vorteile

  • Durch die Entscheidung für ein Elektroauto tragen Sie Ihren Teil dazu bei, CO2-Emissionen zu senken und unterstützen damit die Verkehrswende. Das wird seit dem 1. Januar 2022 durch den THG-Quotenhandel belohnt.
  • Sie müssen nichts weiter tun, als sich zu registrieren und Ihren Fahrzeugschein hochzuladen.
  • Sobald die Bescheinigung des Umweltbundesamtes vorliegt, erhalten Sie Ihre Prämie.
  • Und das Beste: Sie können Ihr Elektroauto jedes Jahr erneut registrieren und damit bares Geld verdienen.

 
Die Antragsfrist für 2023 ist verstrichen. Anträge für das Quotenjahr 2024 sind in Kürze möglich.
Treibhausgase sind Gase, die maßgeblich am Treibhauseffekt, der Temperaturerhöhung in der Atmosphäre, beteiligt sind. Zu diesen Treibhausgasen gehören unter anderem Kohlendioxid und Methan. Diese Gase sind in unserer Atmosphäre vorhanden, da ohne sie die durchschnittliche Temperatur bei -18°C liegen würde. Durch sie beträgt die mittlere Erdtemperatur angenehme +15°C. Die erhöhten Treibhausgas-Emissionen seit Beginn der Industrialisierung durch menschliche Aktivitäten haben dafür gesorgt, dass sich die globale Durchschnittstemperatur um +1,2°C erhöht hat. Diese globale Erwärmung ist wegen der Gefahr eines weiteren starken Anstiegs, mit zahlreichen Folgen verbunden. Die globale Erwärmung führt zu Veränderungen im Klima und Extremwetterereignissen.
Die THG-Quote ist die Treibhausgasminderungsquote. Sie ist ein Klimaschutzinstrument, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu verringern und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Mineralölkonzerne werden hierdurch verpflichtet, über sie in den Verkehr eingebrachte Kraftstoffe zunehmend emissionsärmer zu gestalten. Bei Überschreitung eines Referenzwertes werden Strafzahlungen fällig. Um ihre in den Verkehr eingebrachten Treibhausgasemissionen zu senken, haben die Unternehmen neben der Beimischung von Biokraftstoff die Möglichkeit, Quoten als Ausgleich zu erwerben und damit ihre Bilanz zu verbessern. Diese Quoten können seit 1. Januar 2022 u.a. von Elektroautobesitzern erworben werden, da E-Autos vom Gesetzgeber weniger CO2-Emissionen zugeschrieben werden. Dies fördert die Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität.
Nur vollelektrische Fahrzeuge, die von einem Elektromotor angetrieben werden, sind zugelassen. Voraussetzung ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit dem Code 0004 im Feld 10. Auch vollelektrische Zweiräder (z.B. Klasse L3e und höher) sowie leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) sind THG-quotenberechtigt und können über die Plattform angemeldet werden, sofern eine Zulassungsbescheinigung vorliegt. Nicht teilnahmeberechtigt sind Hybrid-Autos, Plug-In Hybride, Wasserstoff- und Erdgasautos sowie Verbrenner (Benzin, Diesel).
Um die THG-Prämie erhalten zu können, muss man Halter des Fahrzeugs sein. Zusätzlich darf das Fahrzeug nur einmal jährlich für dieselbe Quote angemeldet werden. Damit sind auch geleaste Fahrzeuge, die noch nicht für die THG-Prämie registriert wurden, zur Teilnahme an der Prämie berechtigt.
Ja, es können von einem Besitzer mehrere Fahrzeuge registriert werden.
Nach Ihrer Registrierung wird die THG-Quote für Ihr Fahrzeug beim Umweltbundesamt beantragt. Die Bearbeitung dort dauert ca. 8-12 Wochen. Im Anschluss erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail und eine zeitnahe Überweisung Ihrer Vergütung.
Wir als SEG Sparkassen-Einkaufsgesellschaft mbH verkaufen Ihre THG-Quote nicht selbst, wir handeln ausschließlich als Vermittler. Dafür haben wir eine Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung geschlossen, deren Dienstleister, die THG Quoten GmbH, seit vielen Jahren eine führende Rolle in diesem Bereich innehat. Der Link führt Sie direkt zur Homepage unseres Partners. Von dort aus werden Sie durch den Prozess geführt, um schnell und zuverlässig Ihre Prämie zu erhalten. Der Vertrag wird zwischen Ihnen und der THG-Quoten GmbH geschlossen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
 
Der einzig mögliche Grund ist die anbieterübergreifende Doppelanmeldung, da der Quotenhändler alle anderen Gründe vorher rausfiltert, sobald eine Registrierung bei uns eingeht (kein reines E-Auto, partnerübergreifende Anmeldung, unsauberes Foto, etc.).  
Gemäß § 7 Absatz 5 Satz 2 der 38. BImSchV kann pro Ladepunkt/Fahrzeug im jeweiligen Verpflichtungsjahr nur ein Dritter bestimmt werden. Die Bescheinigung des pauschalen Schätzwerts für ein reines Batterieelektrofahrzeug ist daher pro Verpflichtungsjahr nur einmal durch einen Antragsteller möglich. Wird dagegen verstoßen, indem mehrere Dritte bestimmt werden, wird die Bescheinigung gemäß § 7 Absatz 5 Satz 3 der 38. BImSchV nur an denjenigen ausgestellt, der die Mitteilung zuerst vorgenommen hat. Demnach liegen für ihr gemeldetes Batterieelektrofahrzeug Anträge vor, welche bereits zu einem früheren Zeitpunkt von einem anderen Antragsteller mitgeteilt wurden. Aus oben genanntem Grund kann für diese keine energetische Menge elektrischen Stroms bescheinigt werden.